Sommercamp 2026 – Chaos im Weltall?!
![]() | Geflügelhof Rupprecht in Moosbach | ![]() | 09. – 15. August 2026 |
![]() | 9 – 14 Jahre | ![]() | 125 EUR, 60 EUR für Bezieher von Arbeitslosen- oder Grundsicherungsgeld |
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Eine Woche zelten, spannende Geländespiele im Wald, sportliche, knifflige, kreative und actionreiche Workshops, Andachten und Lagerfeuerabende – das erwartet dich beim Sommercamp. Sei gespannt auf ein abwechslungsreiches Programm, gute Gemeinschaft und jede Menge Abenteuer.
Wir sind ausgebucht, probiert es doch nächstes Jahr wieder.

Fotogalerie:







Weitere Informationen:
Freizeitbeginn: Sonntag, 9. August, Anreise um 15.00 Uhr.
Freizeitende: Samstag, 15. August, ca. 11.30 Uhr. Vorher können die Teilnehmenden nicht abgeholt werden. Herzliche Einladung zum Stehcafe um 10:00 Uhr und zum Gottesdienst um 10.30 Uhr, anschließend gemeinsames Grillen.
An- und Abfahrt: selbständig
Wegbeschreibung:
von Altdorf Richtung Feucht fahren, rechts nach Moosbach abbiegen, im Ort links in die Kirchenstraße und dann links in die Schützenstraße abbiegen bis zum Geflügelhof Rupprecht. (fürs Navi: Geflügelhof Rupprecht, Schützenstr. 10, 90537 Feucht-Moosbach)
Bankverbindung: Stadtsparkasse Nürnberg
IBAN: DE75 7605 0101 0011 8712 90
Kontoinhaber: Hensoltshöher Gemeinschaftsverband e.V.
Stichwort: „Sommercamp 2026 – Name des Kindes“
Der Freizeitbetrag wird bei der Anmeldung fällig!
Anmeldeschluss: keine Anmeldung mehr möglich
Veranstalter:
Landeskirchliche Gemeinschaft Altdorf + EC-Jugend
Volksmission entschiedener Christen + Royal Rangers
Christusgemeinde Altdorf
Ansprechperson:
Paula Hetz
Tel. 0162 5335527
Teilnahmebedingungen:
- Wir wollen, dass wir die Zeit in der Gemeinschaft gut miteinander verbringen. Deswegen gilt während des Sommercamps Handyverbot. Wenn wir ein Kind bei der Handynutzung sehen, behalten wir uns vor, das Handy abzunehmen und zu verwahren, bis die Eltern das Handy umgehend abholen.
- Teilnahmevertrag, Anmeldung und Rücktritt: Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung unterschrieben dem Veranstalter vorliegt und der Freizeitbeitrag überwiesen wurde. (Bankverbindung siehe oben). Der Freizeitbeitrag ist mit Bestätigung der Anmeldung fällig. Bei Rücktritt bis Anmeldeschluss werden 50% des Freizeitbeitrages zurückerstattet, danach kann keine Rückerstattung gewährt werden.
- Mindestteilnehmerzahl und Überbelegung: Die Freizeit kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Muss die Freizeit abgesagt werden, so werden alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor bei Überbelegung Einfluss auf die Warteliste zu nehmen. Bereits bezahlte Beiträge werden komplett zurückerstattet.
- Eingeschränkte Haftung: Bei Schäden durch höhere Gewalt und Einzelunternehmungen ohne Einverständnis der Campleitung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für abhanden gekommene oder verlorene Gegenstände, die den Teilnehmenden privat gehören, wird keine Haftung übernommen.
- Übernahme der Aufsichtspflicht: Die Mitarbeiter sind weisungsberechtigt. Bei Minderjährigen übernehmen sie die Aufsichtspflicht an Stelle der Eltern.
- Infobrief: Rechtzeitig vor Freizeitbeginn erhalten sie eine Mail, die alle wichtigen Informationen enthält.
- Als Erziehungsberechtigte erklären wir uns einverstanden, dass unser Kind auch frei gestaltbare Zeit hat, in der es unbeaufsichtigt ist.
- Die in der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Camps verwendet und anschließend vernichtet.






